Brand-Knabenkraut
Mit der Wahl zur Orchidee des Jahres
2005 machen die Arbeitskreise Heimische Orchideen in Deutschland
(AHO) aufmerksam auf eine Pflanze, die kaum bemerkt aus unserer
Kulturlandschaft verschwindet.
Das Brandknabenkraut tritt in Deutschland in zwei Varietäten
auf - eine im Mai bis Juni blühende Normalform (Orchis ustulata
var. ustulata) und eine ca. zwei Monat später blühende
Sommerform (Orchis ustulata var. aestivalis), die vor allem durch ihren kräftigen,
gestreckten Habitus, die aufwärts gerichteten Laubblätter
und den guten Fruchtansatz auffällt. Die Volksnamen dieser
Wiesenorchidee leiten sich entweder von der rußschwarzen
Farbe vor dem Aufblühen ("Brändle"), von der
schwarzweißrötlichen Färbung des Blütenstandes
("Küngeli" = "Kaninchen") oder der beim
Aufblühen nach oben verglühenden Röte der Blütenähre
("Pulverbrenner") ab. Die Blüten sind sehr zierlich,
die kleinsten der Gattung Orchis. Bei der Frühlingsform lassen sich häufig
bereits im November Blattrosetten feststellen, die spätblühende
Sippe beginnt erst ab März mit der Rosettenbildung. Bastarde
bildet das Brandknabenkraut in Deutschland lediglich mit dem Dreizähnigen
Knabenkraut (Orchis tridentata). Im Gegensatz zu manch anderen heimischen,
(sub)mediterranen Orchideenarten, die von dem wärmeren Klima
der letzten Jahre profitieren und teilweise in Ausbreitung begriffen
sind, vermögen sich die Bestände des Brandknabenkrauts
nicht zu regenerieren. Die Trockenheit der letzten Jahre war der
Pflanze nicht zuträglich.
Die Restvorkommen der Brandorchis werden in den jeweiligen Roten-Listen
der Länder mit gefährdet (Bayern, Nordrhein-Westfalen),
stark gefährdet (Baden-Württemberg, Hessen, Saarland)
oder vom Aussterben bedroht (Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Thüringen) angegeben. In Brandenburg und Niedersachen ist
Orchis ustulata ausgestorben bzw. verschollen. Mit dem Aussterben
des Brandknabenkrauts geht der Verlust der Lebensräume einher:
gemähte und beweidete Halbtrockenrasen, Berg- und Tal-Mähwiesen
sowie Streuwiesen verlieren ungebremst an Quantität und Qualität.
Für das Brandknabenkraut können als konkrete Rückgangsursachen
ausgemacht werden: Flächenverbrauch durch Bebauung, Intensivierung
der Wiesenbewirtschaftung (auch in Kleingärten) durch zu
frühes und zu häufiges Mähen bzw. Düngung,
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie die Nutzungsaufgabe (fehlende
Schafbeweidung bzw. Mahd) und damit das Zuwachsen der Wiesenflächen.
Das Natura 2000-Schutzgebietssystem (FFH-Richtlinie) ermöglicht
im Rahmen des Vertragsnaturschutzes die Pflege der Wiesenlandschaften
durch die örtliche Landwirtschaft nach der bewährten,
historischen Extensivmethode, sicherzustellen. Für den Schutz
des Frühlings-Brandknabenkrauts, der Normalform, ist eine
Mahd oder Beweidung in tiefen Lagen ab dem 15. Juni, in mittleren
Lagen ab dem 25. Juni und in Berglagen (oberhalb 850 m ü
NN) ab dem 1. Juli denkbar. Die Vorkommen des Sommer-Brandknabenkrauts
können ab dem 1. August, in höher gelegenen Regionen
ab 15. August, bewirtschaftet werden. Die Europäische Kommission
unterstützt die Wiesenpflege in FFH-Gebieten durch das Förderprogramm
"LIFE-Natur". Auch können solche Pflegemaßnahmen
aus dem EU-Fond "EAGFL"oder aus länderspezifischen
Programmen gefördert werden.
Text: Steffen HAMMEL, AHO Baden-Württemberg